Für Beförderungen mit elektrischem Rollstuhl oder Rollstühlen, in denen der Fahrgast sitzen bleibt, stehen unsere rollstuhlgerechten Spezialfahrzeuge zur Verfügung.
Unsere Fahrzeuge bieten Platz für bis zu zwei Rollstühle mit bis zu 5 Begleitpersonen.
Wir führen Kranken-, Dialyse- und Serienfahrten für alle Kostenträger durch. Diese Fahrten erfordern grundsätzlich eine vorhergehende Genehmigung des Kostenträgers.
Mit dieser Genehmigung wird auch festgelegt, ob und in welcher Höhe vom Fahrgast ein Eigenanteil gezahlt werden muss.
Für nähere Informationen beraten wir Sie gern.